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Mehr als ein schönes Lächeln
Mein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)

Begutachtungskommission SGK

Sind Sie mit der Qualität einer kieferorthopädischen Behandlung eines SSO-Mitgliedes nicht zufrieden, steht Ihnen der Gang zur Begutachtungskommission Ihrer kantonalen SSO-Sektion offen. In gravierenden Fällen können Sie sich aber auch direkt an die Begutachtungskommission der SGK/SSODF wenden, welche Behandlungen von Nicht-SSO-Mitgliedern überprüft. So soll ein Beitrag zur Sicherstellung der hohen Qualität der Kieferorthopädie in der Schweiz geleistet werden.

Die Begutachtungskommission der SGK prüft unkompliziert und unentgeltlich die Qualität einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Anrufung der Begutachtungskommission SGK steht allen Personen offen, welche mit der Qualität einer kieferorthopädischen Behandlung (Metall- oder Keramikbrackets, Aligner/Folien, Aktivatoren, lingualen festsitzenden Apparaturen, Bionatoren, Plattenapparaturen, etc.) nicht zufrieden sind. Die Begutachtungskommission der SGK beurteilt schwerwiegende Behandlungsfehler, und Behandlungen von Nichtmitgliedern der SSO.

Sie können sich mittels untenstehendem Beschwerdeformular an die Begutachtungskommission SGK richten, welche Ihr Anliegen rasch an die Hand nehmen wird.