FAQ - Häufig gestellte Fragen
Es gibt Fragen, die uns im Zusammenhang mit der Behandlung und Bezahlung immer wieder gestellt werden. Daher haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und entsprechend beantwortet.
Ist eine Behandlung schmerzhaft?
Die Zahnspange übt eine Kraft auf die Zähne aus. Dies wird nicht sofort, aber einige Stunden später als unangenehm empfunden. Zudem kommt die Angewöhnung an einen „Fremdkörper“ im Mund. Da die Patienten einen sehr unterschiedlichen Zugang zur Schmerzempfindung haben, berichten die einen in der Anfangsphase von fast keinen, die anderen von mittleren Schmerzen. Nach drei bis fünf Tagen verschwinden diese in der Regel.
Welche rechtliche Sicherheit habe ich beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)?
Die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) sind alle Mitglieder der SSO und damit verpflichtet, den gleichen Tarif anzuwenden wie die Zahnärzte der SSO. Dieser Tarif ist vertraglich geregelt.
Beschwerderecht: Bei Unklarheiten oder Streitfällen bei Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) und allen Mitgliedern der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO fordern Sie am besten zuerst ein klärendes Gespräch. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, besteht die Möglichkeit, einen Ombudsmann oder auch kantonale Honorarprüfungskommissionen beizuziehen (nähere Auskünfte bei unserem Sekretariat).
Was bezahlt die Krankenkasse?
Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer Kieferorthopädiebehandlung.
Jede Krankenversicherung bietet eine reine Zahnversicherung für alle Arten von Zahnbehandlungen wie die vorgängig genannten Füllungen an und übernimmt ebenfalls die Kosten der Kieferorthopädie-Behandlung wenigstens teilweise. Zu deren Abschluss ist eine zahnärztliche Begutachtung notwendig. Ist bereits ein Problem festgestellt, kann eine solche Versicherung jedoch meist nicht ohne Vorbehalt abgeschlossen werden.
Viele Versicherungen bieten in Zusatzversicherungen, die sich nicht nur auf die Zähne beschränken (Brillen etc), eine Beteiligung an Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von 50 bis sogar 75% an. Diese Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch nicht an anderen Kosten für Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.
Wann bezahlt die Invalidenversicherung?
Bei weit von der Norm abweichender Kieferposition übernimmt die Invalidenversicherung die Gesamtkosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zum Abschluss des zwanzigsten Lebensjahres. Die Abweichung ist auf dem seitlichen Röntgenbild durch den Schweizerischer Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu bestimmen. Ebenfalls können unter bestimmten Bedingungen bei überzähligen Zähnen (sofern eine kieferorthopädische Apparatur notwendig ist) und bei fehlenden Zähnen oder Zähnen mit Durchbruchsstörungen (mind. 4 pro Kiefer oder 2 nebeneinander liegenden Zähnen) sowie bei schweren Schluck- und Atemstörungen, die im ersten Lebensjahr auftreten, Ansprüche auf Kostenübernahme durch die IV geltend gemacht werden. In der Invalidenversicherung sind alle in der Schweiz wohnenden Schweizerbürger und ein Grossteil der Ausländer, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in der Schweiz, versichert.
Können Erwachsene auch behandelt werden?
Erwachsene haben kein Wachstum der Kieferknochen. Grundsätzlich können Zähne ein ganzes Leben lang bewegt werden. Festsitzende Zahnspangen können mit weissen Brackets diskret angebracht werden oder in gewissen Fällen auf der Zahninnenseite sozusagen unbemerkbar gehalten werden. Besteht eine Fehlstellung der Kiefer, wie zum Beispiel ein zurückliegender Unterkiefer, kann durch einen kieferchirurgischen Eingriff, dessen Form korrigiert werden.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Da die Probleme sehr unterschiedlich sind, ist auch die Dauer einer Behandlung sehr unterschiedlich. Kurze Behandlungen können sich aber auch auf einige Monate beschränken. Schwierige Behandlungen können auch drei Jahre überschreiten, länger als vier oder fünf Jahre ist jedoch eine grosse Ausnahme.